Vergütung meiner Arbeit
Eine seriöse Beratung und Vertretung erfordern sowohl eine hohe Spezialisierung des Rechtsanwalts als auch fundierte Kenntnisse der angrenzenden Gebiete. Hochkomplexe Spezialinformationen zu erlangen, stets aktuell bereitzuhalten und für den jeweiligen Mandanten anzuwenden, kostet Zeit und Geld, selbst dann, wenn sehr effizient gearbeitet wird.
Jedes Mandat wird von mir persönlich bearbeitet und persönlich betreut. Ich bin stets Ihr Ansprechpartner.
Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen meinem Mandanten und mir erfolgt, bestimmt sich die Abrechnung meiner Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Hier gelangen Sie zum DAV-Prozesskostenrechner.
Mit diesem Tool können Sie die voraussichtlichen Kosten schnell und unkompliziert abrufen und erhalten schnell eine erste Vorstellung.
Für außergerichtliche Tätigkeiten besteht auch die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung und eine Abrechnung nach Zeitaufwand basierend auf meinem persönlichen Stundensatz sowie meiner Zeiterfassung. Sofern diese Abrechnungsart gewünscht wird, treffe ich mit meinem Mandanten eine entsprechende Honorarvereinbarung.
Beschränkt sich meine Tätigkeit auf eine erste Beratung von etwa einer Stunde berechne ich 226,10 € inkl. MwSt. Erfordert Ihre Angelegenheit weniger Zeit, verringert sich der Betrag. Wird der zeitliche Rahmen überschritten, ist eine Verständigung über die Fortsetzung und deren Abrechnung erforderlich.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich guten Rat leisten können, zögern Sie nicht mich zu fragen, was meine Leistung kostet.